Vive l’Europe! #27 - Renaturierung - Kindern eine lebenswerte Welt hinterlassen!
»Pustimo otrokom svet, v katerem je vredno živeti!«, pravi Sara Schaar, koroška deželna svetnica. V današnji oddaji bomo nadaljevali s temo, ki smo jo načeli prejšnji teden – kaj nam prinaša evropski zakon o obnovi narave. Predstavili smo že osnovne evropske smernice zakona in pomen za Avstrijo. Danes pa si bomo ogledali, kaj konkretno nam prinaša ta zakon na Koroškem, kje se načrtuje obnova narave in kakšno je sodelovanje z lokalno skupnostjo.
Das Kernstück des EU-Übereinkommens zur „Wiederherstellung der Natur“, bekannt als Renaturierungsgesetz, ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ihre Umwelt nicht nur zu schützen, sondern die Natur durch Renaturierung wieder in einen guten ökologischen Zustand zurückzuführen. Landesrätin Mag.a Sara Schaar ist in der Kärntner Landesregierung für Umwelt- und Naturschutz sowie die Koordinierung der Klimaschutzagenden zuständig und damit mit der Umsetzung diese Zukunftsprojektes betraut.
Zu den Intention und der Entstehung dieser EU-Verordnung verdeutlich sie,…
… die Renaturierungsverordnung will eines, sie sieht, dass Ökosysteme in Gefahr sind. Sie sieht, dass Nutzungsdruck da ist, egal ob industriell geprägt oder durch das notwendige Wohnen – wenn mehr Menschen da sind – in Gefahr ist. Und deshalb geht es beim Renaturierungsverordnung eher darum zu sagen: Bitte schauen wir uns gemeinschaftlich in Europa an, wo sind Systeme, die entweder noch gut in Schuss sind und wir sie gemeinsam schützen müssen, oder wo es möglich wäre, zum Beispiel Flussdurchgänge wiederherzustellen. Oder, Ökosysteme so zu schützen, dass wieder Bewässerung stattfinden kann, dass zusammenhängende Bewässerungsflächen wieder stattfinden können und nicht zum Beispiel durch Siedlungen zerschnitten werden.
Und das ist ein Projekt, das sicher nicht einfach ist, das sicher nicht morgen auf der Welt ist, für das wir uns aber jetzt auf EU-Ebene den großen Rahmen gegeben haben und als Staaten und auch als Länder – denn es gibt auch viele Kompetenzen im Landesbereich – haben wir gesagt, dass wir die nächsten zwei Jahre bis Ende 2026 nutzen und planen Maßnahmen.
Seit August 2024 ist die Verordnung zum Renaturierungsgesetz in Kraft. Nun geht es um die Umsetzung des Gesetzes in den einzelnen Mitgliedsstaaten. In den nächsten zwei Jahren sind sogenannte „Wiederherstellungspläne“ zu erstellen. Wie verläuft der aktuelle Umsetzungsprozess in Österreich und insbesondere natürlich auf Kärnten bezogen bzw. welche Aktivitäten werden in Kärnten in Ihrer Ressortzuständigkeit geplant?
In meiner Ressortzuständigkeit schaue ich mir vor allem die Naturschutzzuständigkeiten an, muss aber gleich klarstellen, dass Renaturierung nicht nur Naturschutz ist. Es geht viel, viel weiter. Das ist Wasserwirtschaft, das ist Raumplanung, das sind die Städte, die in dieser Verordnung auch ein eigenes Kapitel haben. Das ist auch die Landwirtschaft, die ihren Teil dazu beitragen kann.
Und jetzt geht es darum zu sagen, wie schaffen wir eine Struktur, dass die Bundesländer gut abgebildet sind und dass der Bund gut abgebildet ist, weil am Ende sollen die Länder Maßnahmen einmelden, der Bund fügt diese zusammen, gibt diese an die Kommission weiter und die Kommission hat dann die Aufgabe, quer über Europa zu blicken und die Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit und damit auf ihre mögliche Zielerreichung zu prüfen.
Wenn wir das in irgendeiner Art und Weise machen, dann bekommen wir von der EU-Kommission eine Rückmeldung, ja, die Maßnahmen passen, bitte geht in die Umsetzung. Es kann aber auch sein, dass die Kommission sieht, dass die eine oder andere Maßnahme in Österreich im Vergleich zu einem anderen Staat in Europa zu wenig ausgeprägt ist. Und dann wird es einen Nachbesserungsauftrag geben. Das heißt, das sind alles Dinge, die im Prozess bzw. in der Entwicklung sind und einer guten Planung bedürfen. Es gibt aber Ressorts, die schon sehr präzise und sehr weit sind, und es gibt Ressorts, die sich vielleicht noch gar keine Gedanken darüber gemacht haben, inwiefern sie auch betroffen sind.
Im Naturschutzressort haben wir bereits sehr detaillierte und präzise Pläne und haben bereits Kontakt mit der Kommission aufgenommen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass wir schon sehr lange viel tun und was uns auch angerechnet wird. Und wir haben bereits eine sehr klare Antwort bekommen. Wir haben viele europäische Schutzgebiete in Kärnten, wir haben zum Beispiel das Bleistätter Moor in Kärnten, und uns wurde bereits gesagt, dass, wenn eine Maßnahme nicht abgeschlossen, aber daran gearbeitet wird, sie als Maßnahme in diesem Plan anerkannt wird. Und das ist der Zugang, den wir verfolgen, denn wir sagen, dass dies nur gemeinsam geschehen kann. Wird habe meistens Grundstückseigentümer und Landbesitzer*innen in den Bereichen, wo wir zusammensitzen, wo wir auch schauen müssen, wie wir das gemeinsam umsetzen, damit kein Druck entsteht, sondern auch Motivation in der gemeinsamen Umsetzung. Und das wäre am Ende des Tages das Schöne.
Denn was wollen wir? Wir wollen die Welt so wiederherstellen, dass wir auch in Zukunft darauf leben können. Und das ist meiner Meinung nach das Notwendige und Wichtigste. Wir wissen heute, dass wir, wenn wir die Welt so betrachten, wie sie 1960 war, es keinen derartigen Anstieg der Treibhausgase gegeben hat, wie wir diesen in den letzten Jahrzehnten erlebt haben. Da ist natürlich durch notwendige Arbeitsplätze, Industrialisierung usw. in den letzten Jahrzehnten sehr viel passiert. Daher braucht es jetzt einen guten Blick um hinzuschauen, wie kann es in eine bessere Richtung gehen. Denn eines ist auch klar, was derzeit mit vielen Starkwetterereignissen, mit Sturmereignissen, mit Stürmen überall auf der Welt, mit Waldbränden, mit Hitzewellen passiert, das sind Situationen, die es in dieser Dichte und Geschwindigkeit bisher noch nie gegeben hat. Das heißt, es wird zu schnell zu warm. Und wir müssen versuchen, das einzudämmen.
Und wenn ich Sie richtig verstehe, sollten diese Umsetzungsprozesse immer in enger Mitwirkung und unter Beteiligung der Betroffenen erfolgen, aber auch unter Einbindung von wissenschaftlicher Planungssicherheit, Abstimmung mit den Behörden usw. Also ein gemeinsamer Umsetzungsprozess?
Das ist mir persönlich sehr wichtig, denn nur wenn alle Beteiligten verstehen, verinnerlichen und auch ihre Sorgen und Ängste kundgeben und diese berücksichtigt werden, können wir dieses „an einem Strang ziehen“ zusammenbringen. Deshalb ist es so wichtig, dass sich alle Fachbereiche frühzeitig Gedanken darüber machen, welche Maßnahmen geplant werden sollten, damit wir dieses gemeinschaftliche Ziel erreichen. Und für mich ist der Weg des direkten Austauschs und des runden Tisches einfach ein Erfolg versprechender. Wir verfügen überall über sehr wenige Mittel. Deshalb müssen wir überlegen, wie wir diese Mittel einsetzen. Druck und Zwang helfen nicht, sondern nur, wenn wir Ideen austauschen und sagen: So können wir es machen.
Gibt es Vorhaben, Überlegungen oder vielleicht auch Beispiele, die ihre Zuständigkeit betreffen, die Ihnen für ihr Bundesland, für Kärnten ein besonderes Anliegen sind bzw. vielleicht auch persönliche Überlegungen zu Projekten oder Beispielen die Ihnen ganz besonders wichtig wären?
Das sind zwei Projekte, die fachlich auf die Füße gestellt worden sind, und bei denen sich viele Experten schon lange vor Einführung dieser Verordnung Gedanken darüber gemacht haben, was notwendig wäre.
Ein Beispiel – und ich kann es wirklich als erfolgreiches Beispiel bezeichnen – ist das Bleistätter Moor, das eine Art Filterfunktion für den Ossiacher See hat und damit tatsächlich ein neuer Lebensraum geschaffen wurde, der fast schon zu einer Art Erholungsgebiet für die lokale Bevölkerung und den Tourismus geworden ist. Und das zeigt, wie gut das Hand in Hand funktionieren kann. Wir haben aber beispielsweise auch Erweiterungsflächen am Bleistätter Moor. Das heißt, das Projekt ist noch nicht abgeschlossen und wir haben diese Flächen bereits als Land Kärnten erworben. Das sind Landesflächen und wir überlegen derzeit in Form einer Maßnahme, wie wir das Moor erweitern können, um diese Filterfunktion für den Ossiacher See noch besser auszubauen. Das ist das eine Projekt.
Und das andere Projekt ist auch ein schönes: Es gibt auf Bundeseben den Biodiversitätsfonds. Die Bundesländer waren bei der Einführung etwas skeptisch, weil sie sagten, Naturschutz ist Ländersache, wo will der Bund jetzt eingreifen? Aber wir haben über diesen Fonds einen guten Modus gefunden und konnten jetzt für Sankt Veit/Glan, mit der Abteilung Naturschutz, ein sehr großes Projekt realisieren, wo wir auch die Möglichkeit hatten, eine sehr große Fläche – wo wir das Einverständnis einer Familie hatten – bearbeiten zu dürfen, was wir schon längere Zeit tun, um es genau im Sinne dieser Renaturierung wiederherzustellen. Wo bedarf es einer Wiederverwässerung? Wo können wir Lebensräume entwickeln, damit Arten wieder einen Platz finden? Und das passiert dort bereits. Es ist aber auch kein abgeschlossenes Projekt, daher werden wir es auch als Maßnahme einplanen. Dies werden auch die europäischen Schutzgebiete sein. Und da ist es auch so, dass dieses Miteinander im Schützen dieser Flächen, aber auch bei der Nutzung, weil wir wissen, dass dieser gemeinsame Weg der erfolgversprechendere ist.
Also für mich ist es so, ich freue mich auf diese gemeinsame Maßnahme und vor allem auf diese gemeinsame Umsetzung, weil uns das auch „zusammenschweißen“ wird und wir eine Welt hinterlassen, wo unsere Kinder sagen, sie haben etwas Gescheites gemacht.
Vielleicht noch einmal zu diesen beiden Beispielprojekten. Das Bleistätter Moor ist ein Schutzgebiet, in dem die Moorböden wieder reaktiviert werden. Vielleicht nur kurz, damit es zum Verständnis noch einmal deutlich wird.
Beim Bleistätter Moor passieren zwei große Dinge. Einerseits wurde der Boden als Moorboden reaktiviert. Andererseits ermöglicht diese Moorfunktion die Filterung des Wassers, das in den Ossiacher See fließt. Natürlich passiert da noch viel mehr. Es hat sich eine Vielzahl von Arten entwickelt, die Ihresgleichen sucht. Und das ist das Schöne. Wir haben dort Insekten- und Vogelarten, die wieder auftauchen, die man in der Gegend lange nicht gesehen hat. Und das zeigt auch, dass, wenn man Plätze, mit einer vernünftigen Bewirtschaftung der Natur zurückgibt – und da kann man viel Erfahrung und Wissen einfließen lassen –, sehr gute Dinge entstehen, die nicht immer einem materiellem Druck oder kommerziellem Zwang entsprechen muss.
Das Renaturierungsgesetz mit dem Ziel der Wiederherstellung degradierter Ökosysteme ist nicht nur ein Gesetz zum Schutz der Natur, sondern vor allem, wie Sie bereits erwähnt haben, ein Projekt zum Wohle künftiger Generationen. Stimmen Sie dieser Aussage zu oder welche weiteren Erläuterungen könnten Sie uns dazu geben?
Da darf ich mit einer Gegenfrage starten: Was sind die Alternativen? Dessen müssen wir uns bewusst sein. Und wir können Fake News nachgehen und uns erklären lassen - so ist es nicht. Und das wäre sowieso passiert. Und die Sache mit den Treibhausgasen stimmt nicht. Viele haben oft das Gefühl, dass man der Wissenschaft nicht mehr glauben kann – nun ja, Sie können daran glauben. Und ich bitte Sie nur, sich genügend korrekte Fakten von Wissenschaftlern anzuschauen, die schon seit sehr langer Zeit darauf hinweisen.
Wenn wir weiterhin so umgehen mit unserem Leben, mit der Erde auf der wir leben, dass wir den Kindern eine Zukunft hinterlassen, in der sie entweder viel Geld brauchen um dort leben zu können, oder keine Chance mehr haben, hier leben zu können. Das muss uns schon bewusst werden, denn nur dann werden wir gemeinschaftlich Handeln können. Und dieses gemeinschaftliche Handeln bedeutet, nicht immer auf den anderen zu zeigen und zu sagen – wen der nichts tut, tue ich auch nichts! Das kann nur gemeinschaftlich sein.
Das EU-Renaturierungsgesetz, das nun europaweit umgesetzt wird, ist weltweit einzigartig – darauf ist Kärntens Naturschutzlandesrätin Sara Schaar stolz. Sie kann bereits auf innovative Vorzeigeprojekte wie das Bleistätter Moor am Ossiacher See verweisen und betont, dass die Wiederherstellung degradierter Ökosysteme als gemeinschaftliches Zukunftsprojekt verstanden werden sollte. Mit einem eindringlichen Appell erinnert sie an unsere Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen: Es ist unsere Pflicht, den Kindern eine lebendige und lebenswerte Welt zu hinterlassen!
Zakon o obnovi narave priznava, da so ekosistemi v nevarnosti. Namen zakona je, da skupaj pogledamo po vsej Evropi, kje so ekosistemi, ki so še vedno v dobrem stanju in kje bi jih bilo možno obnoviti; na primer omogočiti prehode čez zajezene reke ali pa ponovno povezati namakalna območja, ki jih prekinjajo naselja, pojasni koroška deželna svetnica Sara Schaar. Gre torej za upravljanje voda, prostorsko načrtovanje, in gre za ozelenjevanje mest, ki imajo v tem zakonu svoje poglavje.
Kdo odloča, kaj se bo obnovilo? Dežele predložijo ukrepe zvezni vladi, ki jih združi in posreduje Evropski komisiji, ta pa jih pregleda in preveri izvedljivost predlaganih ukrepov. Naša sogovornica poudari, da je takšno večplastno sodelovanje zelo pomembno, saj lahko dosežemo cilj le, če vsi vpleteni razumejo ukrepe in lahko izrazijo svoje skrbi in strahove.
Kot dober primer obnove narave na Koroškem Schaar izpostavi močvirje Bleistätter, kjer sta se zgodili dve pomembni stvari. Po eni strani so tla ponovno postala zdravo šotišče. Po drugi strani pa močvirje ponovno omogoča filtriranje vode, ki se steka v Osojsko jezero. In ne le to, razvila se je raznolikost vrst, ki ji ni para. Ponovno se pojavljajo vrste žuželk in ptic, ki jih na tem območju že dolgo nismo videli, je navdušena sogovornica. Območje močvirja pa je že postalo rekreacijsko področje za lokalno prebivalstvo.
Drug velik projekt se odvija v Šentvidu ob Glini, kjer imamo možnost obnoviti zelo veliko naravno območje s soglasjem družine, doda Sara Shaar.
In zaključna misel? Če bomo še naprej tako ravnali z zemljo, na kateri živimo, bomo otrokom zapustili prihodnost, v kateri bodo bodisi potrebovali veliko denarja, da bodo lahko živeli, bodisi ne bodo imeli možnosti, da bi živeli tukaj, zaključi Sara Shaar.
Weiterführende Informationen zum Bleistätter Moor sind u.a. verfügbar unter: https://www.ossiachersee.cc/slow-trail-bleistaetter-moor/
Kurzbiografie:
Mag.a Sara Schaar ist seit April 2018 Mitglied der Kärntner Landesregierung. Zu Ihrer politischen Zuständigkeit gehören u.a. die Bereiche Umwelt, Naturschutz und die Koordination der Klimaschutzagenten. In dieser Funktion ist sie für die Umsetzung des Renaturierungsgesetz zuständig.
Der vorliegende Text unterscheidet sich vom gesprochenen Wort und wurde, um die Lesbarkeit zu verbessern, geringfügig angepasst.